Versicherungsrecht

Sie sind immer davon ausgegangen, gut und umfassend versichert zu sein. Doch warum zahlt Ihre Versicherung nicht, wenn Sie sie am dringendsten brauchen?

Die Ursachen, weshalb Versicherungen Leistungen verweigern, sind vielfältig. Sie können von Fehlberatungen des Versicherungsvermittlers bis hin zur schlichten Verkennung der maßgeblichen Versicherungsbedingungen durch die Versicherung selbst reichen. Aber auch ungenaue Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss des Versicherungsvertrages oder Meldung des Versicherungsfalls können dazu führen, dass trotz jahrelanger Prämienzahlung die Versicherung für den Schaden nicht aufkommt.

Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Themenfeld. Bereits die Nichtbeachtung einer einzigen Reglung in einem mehrseitigen Versicherungsvertrag kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz entfällt. Doch haben Sie tatsächlich gegen eine solche Regelung verstoßen? Oder setzt Ihre Versicherung etwas voraus, zu dem Sie aufgrund der in Ihrem Fall konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen gar nicht verpflichtet waren? War das Risiko, das zu dem bei Ihnen eingetretenen Schaden geführt hat, mitversichert oder gar ausgeschlossen?

Die Auseinandersetzung mit einer Versicherung kann in solchen Fällen mitunter langwierig und nervenzehrend sein. Umso wichtiger ist es, einen kompetenten Berater an seiner Seite zu haben. Oftmals kann so bereits außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung mit der Versicherung gefunden werden. Aber auch wenn dies nicht möglich ist, geben wir nicht auf und scheuen nicht den Schritt, Ihre Rechte vor Gericht weiterzuverfolgen.

Wir vertreten Sie auf allen Gebieten des privaten Versicherungsrechts, insbesondere des Sachversicherungsrechts, wie der Kraftfahrzeug-, Gebäude-, Feuer- oder Einbruchversicherung, der privaten Unfallversicherung, der Krankenversicherung, der allgemeinen Haftpflichtversicherung sowie der Rechtsschutzversicherung.

Ihr Ansprechpartner für Versicherungsrecht

Dr. Christoph Gallina