Handelsrecht und M&A

„Verträge auf Handschlag“ reichen heute gerade im B2B-Segment nicht mehr aus. Gefordert sind die wirtschaftlich sinnvolle wie rechtssichere Prüfung und Gestaltung von Verträgen und - wo nötig - die effiziente Durchsetzung Ihrer Vertragsrechte vor Gericht. Ihre Produkte und Dienstleistungen haben es verdient.

Wir beraten zahlreiche deutsche und internationale Mandanten umfassend im Handelsrecht und den damit einhergehenden Rechtsgebieten (insbesondere im Kauf- und Vertriebsrecht, bei Mergers & Acquisitions – M&A).

Mit unserer Fähigkeit, dabei bedarfsbezogen mehrsprachige sowie auch interdisziplinäre Teams aus unseren Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammenzustellen, gewährleisten wir für unsere Mandanten eine hoch qualifizierte Begleitung jeder Transaktion selbst in komplexen Fallgestaltungen.

Ihre Ansprechpartner für Handelsrecht

Karsten M. Keilhack
Alexander Benninghoff