Wohneigentumsrecht

5,2 Millionen Haushalte leben in Deutschland in Eigentumswohnungen. Aufgrund der Besonderheit, dass in diesem Rechtsbereich Teileigentum für einzelne Räumlichkeiten von Gebäuden begründet wird, ergeben sich eine Vielzahl von Rechtsproblemen, die durch hoch spezialisierte Fachjuristen in unserem Hause im Mandanteninteresse betreut werden können.

Das Wohneigentumsrecht teilt sich in die Bereiche erstmalige Gründung einer Wohneigentümergemeinschaft, die in großen Teilen dem Baurecht zuzurechnen ist, sowie spezialgesetzlichen Regelungen für das Miteinander von Eigentümern einer Wohneigentümergemeinschaft untereinander. Die Vorbereitung, Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer steht ebenso im Mittelpunkt unserer Tätigkeit wie die Prüfung von Wirtschaftsplänen und Hausgeldabrechnungen.

Ihre Ansprechpartner für Wohneigentumsrecht

Torben Groß
Dr. Christoph Gallina