Architekten- und Ingenieursrecht
Das Architekten- und Ingenieursrecht bildet seit langem einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Aufgrund fehlender spezialgesetzlicher Regelungen stellt das Architekten- und Ingenieursrecht eine höchst komplexe Materie dar, die eine hohe Spezialisierung der anwaltlichen Tätigkeit erfordert.
Unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht beraten Sie in allen Fragen des Architekten-, Ingenieurs- und Projektsteuerungsrechts.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- alle Fragen der Vertragsgestaltung, insbesondere die Überprüfung von vorgelegten Vertragsformularen ebenso wie die Gestaltung von komplexen Generalplanerverträgen
- Geltendmachung und/oder Abwehr von Honoraransprüchen von Architekten und Ingenieure sowie die Geltendmachung und/oder Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung
- Betreuung bei Fragen des Urheberrechts des Architekten sowie berufsrechtliche Beratung von Architekten und Ingenieuren