Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger sowie Gewerbetreibenden zum Staat, zu Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen Hoheitsträgern.
Wir beraten und vertreten Sie in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Zu unseren Mandanten zählen Bürger sowie Gewerbetreibende ebenso Städte, Gemeinden, kommunale Unternehmen und Anstalten/Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Wir wirken bei der Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge mit und unterstützen Vorhabenträger oder Betroffene im Planungsverfahren zur optimalen und rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Interessen.
Das Ziel unserer Beratung ist es, langwierige verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten, die oft schon erstinstanzlich mehrere Jahre dauern können, zu vermeiden. Unsere Beratung setzt somit in der Vorbereitung des außergerichtlichen Verwaltungsverfahrens an.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein, kämpfen wir für Sie in allen Gerichtsinstanzen.