HTM Meyer Venn & Partner begleitet die Betriebsräte der BONITA GmbH durch die Sanierung in Eigenverwaltung

Das auf hochwertige Damenoberbekleidung ausgerichtete Textilunternehmen BONITA GmbH mit Sitz in Hamminkeln blickt nach der gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplanes am 15.03.2021 voller Zuversicht in die Zukunft. Die Sanierung ist abgeschlossen und das Restrukturierungskonzept wurde erfolgreich umgesetzt.

Im Zuge des Anfang Juni 2020 eingeleiteten Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung hat die BONITA GmbH alle Filialen und Kostenstrukturen auf den Prüfstand gestellt. Während der überwiegende Teil der BONITA-Filialen erhalten bleibt, musste sich das Unternehmen von nachhaltig unprofitablen Stores trennen und hat auch Strukturen im Headquarter verschlankt.

Im Eigenverwaltungsverfahren der BONITA GmbH hat unser Kanzleiteam bestehend aus den Rechtsanwälten Lothar Venn, Karsten M. Keilhack und Rechtsanwältin Julia Kotzur-Hartmann die beiden Betriebsräte Vertrieb und Zentrale sowie den Gesamtbetriebsrat der BONITA GmbH bei den Verhandlungen zum Abschluss der notwendigen Interessenausgleiche und den Insolvenzsozialplänen erfolgreich unterstützt und beraten.

Die Verhandlungsführung stand dabei ebenso im Fokus wie die Beantwortung zahlreicher kollektivarbeitsrechtlicher und insolvenzrechtlicher Fragestellungen. Nicht alltäglich war dabei unsere Bevollmächtigung durch insgesamt 1.272 Mitarbeiter*innen des Unternehmens, deren Stimmrechte wir in der maßgeblichen Gläubigerversammlung am 26.02.2021 bei der Abstimmung über den Insolvenzplan ausgeübt haben. Mit großer Mehrheit haben die Gläubiger den Insolvenzplan angenommen.

Auch wenn die letzten Monate im Zuge der Restrukturierung für alle Beteiligten äußerst schmerzhaft waren, begrüßen die Betriebsräte den Erhalt der meisten Arbeitsplätze in der Zentrale und den Filialen und die neuen Perspektiven des Unternehmens.

Mit dem Insolvenzplan wird der Erhalt und die nachhaltige Fortführung des Unternehmens gesichert. Hinter der nunmehr erfolgten Übernahme von BONITA im Zuge eines Management-Buy-Out steht ein Investoren-Team bestehend aus Branchenexperten um BONITA-Geschäftsführer Karsten Oberheide.
 

Über BONITA:

Die 1969 gegründete Modemarke BONITA ist im Bereich der Kombi-Mode für die ‚Best Ager‘-Kundinnen angesiedelt. Die Kombinierbarkeit von Kleidungsstücken in hochwertiger Qualität zu immer neuen Outfits bildet das Herzstück der Mode von BONITA und die Basis für die Kollektionen. Diese werden ausschließlich für BONITA kreiert und gefertigt. Die Kollektionen zeichnen sich vor allem durch liebevolle Details, exzellente Passformen und außergewöhnliche Farbgenauigkeit aus. Eine freundliche und kompetente Kundenberatung ist Teil der Unternehmensphilosophie. BONITA unterhält im Kernmarkt Deutschland sowie in Österreich, der Schweiz und den Niederlanden rund 500 Point of Sales (POS), davon rund 450 eigene Filialen und ca. 50 Shop-in-Shops bei ausgewählten Partnern. Darüber hinaus betreibt BONITA einen Online-Shop. Das Unternehmen beschäftigt rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.bonita.de
 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Karsten M. Keilhack, LL.M. (Cardiff)
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht