Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr lauern Gefahren und dies auch im juristischen Sinne. Was ist mein gutes Recht bei einem Verkehrsunfall? Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? Ist mein Führerschein gefährdet? Bei all diesen Fragen bieten unsere Spezialisten für Verkehrsrecht kompetente Hilfe an.

Wenn ein Fahrverbot droht oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis: Wir beraten Sie zielorientiert und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht für Sie. Und wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid zugeht, beraten wir Sie, ob sich ein Einspruch lohnt und welche Erfolgsaussichten vor Gericht bestehen. Wir begleiten und vertreten Sie vor Gericht, wenn es um die Durchsetzung Ihres Rechts im Straßenverkehr geht. Und wenn es einmal geknallt hat: Wir setzen Ihr gutes Recht nach einem Verkehrsunfall durch.

Ihr Recht bei einem Verkehrsunfall ist bei uns in guten Händen.

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Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist nicht nur dann notwendig, wenn man selbst nach einem Unfall mit der Schadensregulierung nicht mehr weiterkommt.

Kommunizieren Sie möglichst nicht selbst mit der Versicherung. Dort hilft man Ihnen nicht, sondern möchte in erster Linie Kosten sparen. Diese Kosten sind Ihr Geld! Im Übrigen ist der Unfallgegner verpflichtet, auch die Anwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen, sofern der Unfall von diesem allein verschuldet wurde. Selbst ohne Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung lohnt sich daher der Weg zum Anwalt.

So empfiehlt es sich immer, nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der Anwalt kann nicht nur kompetent die Haftungsfrage beurteilen, sondern er weiß auch, welche Schadenspositionen dem Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie er diese gegenüber einer Versicherung durchsetzen kann. Selbst die Regulierung eines normalen Verkehrsunfalls birgt schon viele Fallstricke, so dass es dem Geschädigten in der Regel nicht zu empfehlen ist, die Unfallregulierung ohne Anwalt selbst vorzunehmen.

Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht

Manfred Börgmann
Manfred Börgmann
Annegret Hübbers