Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger sowie Gewerbetreibenden zum Staat, zu Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen Hoheitsträgern.

Wir beraten und vertreten Sie in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Zu unseren Mandanten zählen Bürger sowie Gewerbetreibende ebenso Städte, Gemeinden, kommunale Unternehmen und Anstalten/Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Wir wirken bei der Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge mit und unterstützen Vorhabenträger oder Betroffene im Planungsverfahren zur optimalen und rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Interessen.

Das Ziel unserer Beratung ist es, langwierige verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten, die oft schon erstinstanzlich mehrere Jahre dauern können, zu vermeiden. Unsere Beratung setzt somit in der Vorbereitung des außergerichtlichen Verwaltungsverfahrens an.

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein, kämpfen wir für Sie in allen Gerichtsinstanzen.

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Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit erstreckt sich auf folgende Sachgebiete:

Öffentliches Baurecht: rechtliche Begleitung von Hoheitsträgern, Investoren oder Planbetroffene bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen, Vertretung im Normenkontrollverfahren, rechtliche Unterstützung von Nachbarn bei der Abwehr unzulässiger baulicher Anlagen, Abwehr von Bauordnungsverfügungen, Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Erteilung einer Baugenehmigung respektive eines Bauvorbescheids

Kommunalrecht: Erschließungsbeitragsrecht, Straßenbaubeitragsrecht, Kanalanschlussbeitragsrecht

Kommunalverfassungsrecht: Anschluss- und Benutzungszwang, Zugang zu öffentlichen Einrichtungen

Staatshaftungsrecht: Durchsetzung von Schadensersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüchen gegenüber dem Staat; rechtliche Vertretung juristischer Personen öffentlichen Rechts bei der Abwehr von Staatshaftungsansprüchen

Ihr Ansprechpartner für Verwaltungsrecht

Dr. Christoph Gallina