Insolvenzrecht

Im Bereich des Insolvenzrechts beraten wir sowohl Schuldner als auch Gläubiger und stehen Unternehmern sowie Privatpersonen in der wirtschaftlichen Krise beratend zur Seite. Wir entwickeln Lösungen zur außergerichtlichen Sanierung ebenso wie zur Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Zur erfolgreichen Umsetzung einer nachhaltigen Restrukturierung nutzen wir die insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumente wie die Durchführung eines Schutzschirmverfahrens, die Erstellung von Insolvenzplänen sowie die Eigenverwaltung.

Für Gläubiger stellen wir bei Insolvenz des Geschäftspartners das richtige Vorgehen sicher, verringern Anfechtungsrisiken und tragen Sorge dafür, dass Sicherungsrechte richtig und wirksam geltend gemacht und durchgesetzt werden. Unsere langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung macht es möglich, Sie in jedem Einzelfall individuell zu beraten und für Sie zweckmäßige Verhandlungsstrategien im Umgang mit dem Insolvenzverwalter zu entwickeln und umzusetzen, um Ihren insolvenzbedingten Ausfall möglichst auf null zu reduzieren.

Im komplexen Insolvenzanfechtungsrecht, welches immer größere wirtschaftliche Bedeutung sowohl für Gläubiger als auch für Insolvenzverwalter erlangt, kennen wir uns aus. Für Gläubiger übernehmen wir die Abwehr und Insolvenzverwalter unterstützen wir bei der Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sowie unseres Know-hows aus der Insolvenzverwaltung beraten wir Sie gern beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz, beispielsweise im Wege einer übertragenden Sanierung, damit Ihr Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann.

Ihre Ansprechpartner für Insolvenzrecht

Karsten M. Keilhack
Alexander Benninghoff