Baurecht

Das private Baurecht ist seit Gründung unserer Kanzlei im Jahre 1983 eine unserer Kernkompetenzen.

Die privatbaurechtliche Betreuung von Infrastrukturprojekten, Gebäuden und Ingenieurbauwerken ist ein großvolumiges und sehr komplexes Geschäft. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Ausschreibung, Verhandlung sowie dem Abschluss sämtlicher Verträge.

Wir übernehmen alle Fragen der Vertragsgestaltung. Wir gestalten und verhandeln Generalunternehmerverträge ebenso wie Generalübernehmerverträge, Subunternehmerverträge oder ARGE-Verträge.

Vorrangiges Ziel unserer Mandatsbearbeitung ist stets, den Gang zum Gericht oder Schiedsgericht zu vermeiden, wobei Sie vor einer streitigen Auseinandersetzung stets eine klare Einschätzung der Chancen und Risiken des Rechtsstreits mit eindeutigen Handlungsempfehlungen erhalten.

Vor Gericht und auch bei Schiedsverfahren dürfen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser prozessrechtliches Know-how als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht vertrauen.

Unser klassisches Tätigkeitsgebiet ist selbstverständlich auch die Geltendmachung und Abwehr von Werklohnansprüchen sowie die Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.

Auch die Sicherungsmöglichkeiten nach dem Bauhandwerkersicherungsgesetz - § 648 a BGB - gewinnen in der Praxis eine immer größere Bedeutung. Ohne anwaltliche Hilfe ist die Durchsetzung einer Bauhandwerkersicherungshypothek oder deren Vormerkung per einstweiliger Verfügung in der Praxis kaum möglich.

Bei größeren Bauvorhaben unterstützen wir Sie von Beginn an bis zur Fertigstellung gern durch eine baubegleitende Rechtsberatung.

Ihre Ansprechpartner für Baurecht

Dr. Christoph Gallina


Daniela Harms