Architekten- und Ingenieursrecht

Das Architekten- und Ingenieursrecht bildet seit langem einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Aufgrund fehlender spezialgesetzlicher Regelungen stellt das Architekten- und Ingenieursrecht eine höchst komplexe Materie dar, die eine hohe Spezialisierung der anwaltlichen Tätigkeit erfordert.

Unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht beraten Sie in allen Fragen des Architekten-, Ingenieurs- und Projektsteuerungsrechts.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • alle Fragen der Vertragsgestaltung, insbesondere die Überprüfung von vorgelegten Vertragsformularen ebenso wie die Gestaltung von komplexen Generalplanerverträgen
  • Geltendmachung und/oder Abwehr von Honoraransprüchen von Architekten und Ingenieure sowie die Geltendmachung und/oder Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung
  • Betreuung bei Fragen des Urheberrechts des Architekten sowie berufsrechtliche Beratung von Architekten und Ingenieuren

Ihre Ansprechpartner für Architektenrecht

Dr. Christoph Gallina


Daniela Harms